Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, Ihr Anliegen kennenzulernen und gemeinsam zu klären, welche Unterstützung sinnvoll sein kann. Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten werden Eltern oder andere Sorgeberechtigte in der Regel einbezogen.
Bitte bringen Sie mit
- die Krankenkassenkarte,
- Zeugnisse der letzten drei Jahre, soweit vorhanden,
- relevante Vorbefunde oder Arztberichte,
- das gelbe Untersuchungsheft bei jüngeren Kindern,
- gegebenenfalls ein Familienfoto.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Gemeinsames Sorgerecht
Bei Minderjährigen müssen gemeinsam sorgeberechtigte Eltern einer Behandlung, die über das Erstgespräch hinausgeht, schriftlich zustimmen. Eine passende Vorlage finden Sie im Bereich Downloads.
Wie geht es danach weiter?
Nach dem Erstgespräch besprechen wir, ob weitere diagnostische Gespräche oder eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sind. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie unter „Kontakt und Anfahrt“.
